Wichtiges Infoschreiben
für alle Mitglieder mit bestehender Einzugsermächtigung!
Zum 01.02.2014 wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum, auf Englisch Single Euro Payments Area (SEPA) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind Lastschriften nur noch mit der IBAN und der BIC, ersichtlich auf Ihrem Kontoauszug, möglich.
Wir haben als KGV Süd e.V. eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei unserem Geldinstitut hinterlegt und sind weiterhin berechtigt von den entsprechenden Konto Lastschriften einzuziehen.
Folgendes ist neu:
· SEPA-Lastschriftmandate (vorher Einzugsermächtigung) sind grundsätzlich unbefristet gültig. Sofern 36 Monate seit dem ersten bzw. letzten Lastschrifteinzug vergangen sind und kein erneuter Lastschrifteinzug erfolgt ist, verfällt das SEPA-Lastschriftmandat.
· Der Zahlunspflichtige hat das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach Belastung eine Erstattung des Lastschriftbetrages ohne Angabe von Gründen zu verlangen.
· Sollte ein Einzug erfolgen, ohne dass der Zahlungspflichtige ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, besteht der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.
· Außer durch die Gläubiger-Identifikationsnummer ist jedes SEPA-Lastschriftmandat durch eine eindeutige Mandatsreferenz zu kennzeichnen (durch den KGV Süd e.V.), die es dem Zahlunspflichtigen ermöglicht, das Bestehen eines SEPA-Lastschriftmandats bei der Belastungsbuchung zu überprüfen.
· Vor einem Lastschrifteinzug muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über das Fälligkeitsdatum und den fälligen Betrag mittels Vorankündigung (z.B.: KGV Süd e.V. Jahresrechnung) informieren. Soweit nichts anderes mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart wurde, muss der Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vor Fälligkeit angekündigt werden.
Für bereits bestehende Einzugsermächtigungen, ändert sich nichts.